Wie funktioniert es?
Schritt 1:
Tragen Sie im Feld 'Absender' Ihre E-Mail-Adresse ein. Tragen Sie im Feld 'Adressaten eine oder mehrere E-Mail-Adressen der Empfänger ein. Klicken Sie 'Dateien hinzufügen' an, um Ihre Dateien einzufügen und anschließend 'Start uploaden', um die Dateien hochzuladen.
Die Upload-Geschwindigkeit richtet sich nach der Größe der Datei und der Geschwindigkeit Ihrer Internetverbindung. Klicken Sie danach 'E-Mail versenden' an.
Schritt 2:
Nach dem Versand der Dateien erhält der 'Absender' per E-Mail eine Bestätigung. Diese E-Mail enthält einen Link. Indem man diesen Link anklickt, erhält jeder Adressat eine Nachricht, dass eine Datei für ihn bereitsteht. Der Absender sieht nach dem Anklicken des Links eine Bestätigungsseite. Wenn die Bestätigungsseite angezeigt wird, ist der Vorgang abgeschlossen.
Mehrere Dateien schicken
Mit dieser Übertragungssite können eine oder mehrere Dateien auf einmal versandt werden. Wenn Sie mehrere Dateien auswählen und hochladen, werden sie automatisch zu einer Zip-Datei zusammengefügt.
Empfangsbestätigung
Setzen Sie ein Häkchen bei 'Senden Sie mir eine Empfangsbestätigung', um eine E-Mail-Nachricht zu erhalten, wenn der Adressat die Datei
heruntergeladen hat.
An wen kann ich die Dateien senden?
Wenn Sie diese Website
außerhalb des Gouvernements abrufen, können Sie nur eine Datei an die E-Mail-Adresse eines Provinzmitarbeiters senden.
Wenn Sie diese Website
innerhalb des Gouvernements abrufen, gilt keine Einschränkung für das Feld 'Adressat', doch im Feld 'Absender' sollte Ihre Provinz-E-Mail-Adresse stehen.
Wie groß darf die Datei sein?
Sie können jeweils max. 1 GB versenden.
Wie lange bleibt die Datei verfügbar?
Eine heruntergeladene Datei bleibt noch 4 Wochen stehen. Eine nicht heruntergeladene Datei bleibt insgesamt 4 Wochen stehen. Nach diesen Fristen wird die Datei automatisch vom Server gelöscht.
Regeln für die Dateiübertragung (FileTransfer)
Es ist nicht zulässig, diese Website anders zu nutzen als für den Versand von Material mit Bezug zur Arbeit.
Kontrolle:
Wenn ein gezielter Verdacht besteht, dass eine nicht zulässige Nutzung durch einen Mitarbeiter vorliegt, kann der Vorgesetzte nach Zustimmung der Direktion die Abteilung ICT bitten, den betreffenden Mitarbeiter gezielt zu kontrollieren. Der Vorgesetzte informiert den Mitarbeiter (vorab oder danach) über die Kontrolle. Bei einer Kontrolle werden die Regeln zum Schutz von Personendaten eingehalten.
Konsequenzen bei nicht zulässiger Nutzung:
Sollte sich nach der Kontrolle herausstellen, dass tatsächlich eine nicht zulässige Nutzung vorliegt, wird dies von der Direktion und dem Vorgesetzten direkt mit dem jeweiligen Mitarbeiter besprochen. Falls dadurch keine Verbesserung erreicht wird, kann dies letztlich zur Entlassung des Mitarbeiters führen.